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Tischtennisclub Young Stars Zürich

seit 1949

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LEISTUNGSMODELL:

 

REGLEMENT

An der Generalversammlung vom Freitag 20. Mai 2005 wurde folgendes Leistungsmodell einstimmig angenommen.

 

Die Saison zum Punkte sammeln dauert vom 01.07.2011 bis 30.06.2012. Für alle fehlenden Punkte wird mit der nächsten

Mitgliederrechnung Fr. 10.-/Punkt verrechnet!

 

Es können wieder fleissig Punkte gesammelt werden, bitte meldet Euch frühzeitig bei den verantwortlichen Personen

oder beim Vorstand.

Einsatz

Zuständig

Punkte

Matchleiter Nationalliga Herren A

(Begrüssung, Spielberechtigung prüfen, Formular ausfüllen, Resultat melden)

Hans Christe

3

Schiedsrichter inklusive abräumen bei Nationalligaspiel Damen B oder Herren C

Michael Christe

3

Schiedsrichter ohne abräumen bei Nationalligaspiel Damen B oder Herren C

Michael Christe

2

YSZ Competition, Kuchen mitbringen

Markus Holdener

1

YSZ Competition, Halle einrichten

Peter Kreier

2

YSZ Competition, Halle aufräumen

Peter Kreier

2

YSZ Competition, Turnierkasse Samstag oder Sonntag

Markus Holdener

3

YSZ Competition, Turniertisch Samstag oder Sonntag (Halbtag)

Markus Holdener

6

YSZ Competition, Schiedsrichter, Springer, usw.

Markus Holdener

1 - 6

Coaching Nachwuchs Ranglistenturnier

Michael Christe

4

Einsatz als Hilfstrainer > weitere Informationen

Michael Christe

2

Belegung J+S Kurs

Kathrin Volkart

6

Belegung Schiedsrichterkurs

Kathrin Volkart

6

Vorstandstätigkeit

Kathrin Volkart

5

Andere Leistungen

Vorstand

*

PUNKTE SAMMELN

* Anrechnung gemäss Festsetzung des Vorstandes oder von diesem befugter Stelle.

Member

 

ARBEITSLEISTUNG

Mitglieder mit dem Status "aktiv" sind verpflichtet, Leistungen für den Club oder einen Ersatzbeitrag zu leisten. Ab dem Jahr

nach Erreichen des 65. Lebensjahres entfällt diese Pflicht. Die zu leistende Arbeit ist persönlich zu erbringen und nicht

übertragbar. Der Umfang versteht sich pro Saison, bei unterjähriger Mitgliedschaft pro rata temporis. Die Punktezahleinem

pro Saison wird für auf 6 festgesetzt, ausgenommen sind U13 und U15 Mitglieder, diese Leisten einen Einsatz pro Saison

(z.B. als Schiedsrichter bei NL-Heimspiel).

 

ERLASS

Der Vorstand oder eine vom Vorstand befugte Stelle kann in begründeten Fällen die Arbeitsleistung resp. den Ersatzbeitrag

erlassen. 

 

MELDEPFLICHT

Sämtliche Arbeitsleistungen sind in Koordination mit dem entsprechenden Verantwortlichen zu erbringen. Die erbrachten

Punkte sind durch den Leistenden in geeigneter Form zu erfassen und dem Vorstand oder einer von diesem befugter Stelle

zur Kenntniss zu bringen. 

 

ANRECHNUNG

Punkte werden gemäss der unterstehenden Tabelle erzielt. Wenn mehr Punkte erreicht werden, als gemäss Reglement

notwendig sind, verfallen diese zu Gunsten des Vereins. Es gibt keinen Übertrag, weder auf die vorherige noch auf die

nachfolgende Saison.  

 

VERRECHNUNG

Der Ersatzbeitrag für die nicht geleistete Arbeit beträgt Fr. 10.- pro Punkt und wird in der Regel rückwirkend mit der Rechnung

der Folgesaison (zusammen mit dem neuen Jahresbeitrag) in Rechnung gestellt. Ein Ausstritt während der Saison resp. zu

Saisonende entbindet nicht von der Arbeitsleistung resp. des Ersatzbeitrages.

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